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Domain schon vergeben – Welche Möglichkeiten bestehen für das Unternehmen?


In zwei Entscheidungen aus den Jahren 2001 und 2002 hat der Bundesgerichtshof grundlegend zu den Ansprüchen Stellung genommen, die ein Unternehmen gegenüber demjenigen hat, der den Namen des Unternehmens als Domain-Namen im Internet verwendet. Damit werden nicht nur Fälle des Domain-Grabbings (also des missbräuchlichen Reservierens einer Domäne) erfasst, sondern auch Fälle, in denen Gleichnamige aufeinander treffen.


Der Entscheidung vom 22.11.2001 (Stichwort: Shell.de) lag der Fall eines bekannten Unternehmens, dem Mineralölunternehmen Shell, und einer gleichnamigen natürlichen Person zu Grunde. Der Beklagte Andreas Shell hatte die Domain-Registrierung "Shell.de" von dem Unternehmen ISB erworben, das gewerbsmäßig Domain-Namen registrieren lässt, um die Benutzungsrechte und zusätzliche Dienstleistungen dann interessierten Personen oder Unternehmen anzubieten. Unter der Domäne betrieb Andreas Shell dann seine Web-Seiten mit Werbung für sein Übersetzungs- und Pressebüro. Die Web-Seiten waren in den Farben gelb und rot gehalten.


Zuvor hatte ISB die Registrierung auch dem deutschen Shell-Tochterunternehmen angeboten, das jedoch ablehnte. In folgenden dem Rechtsstreit machte die Shell-Tochter unter anderem Ansprüche auf Übertragung der Top-Level-Domain "Shell.de" geltend.


Bei der zweiten Entscheidung, vom 11.4.2002 (Stichwort: Vossius.de) ging es um einen bekannten älteren Anwalt, der es seinen Partnern erlaubt hatte, nach seinem Ausscheiden aus der Kanzlei seinen Namen weiterhin zu benutzen. Ursprünglich wollte er sich nach seinem Ausscheiden zur Ruhe setzen. Er schloss sich dann jedoch der Kanzlei seines Sohnes an. Der Sohn reservierte später die Top-Level-Domains vossius.de und vossius.com und nahm sie in Benutzung. Die ehemaligen Partner klagten daraufhin auf Unterlassung und Schadensersatz.


Aus den beiden Entscheidungen sind folgende teilweise grundlegenden Rechtsgedanken entnehmbar:



BGH, Urteil vom 22.11.2001 - I ZR 138/99 - Shell.de

BGH, Urteil vom 11.04.2002 - I ZR 317/99 - Vossius.de



Dr. Joachim Brunotte, Patentanwalt, http://www.patentberlin.com


7.2.2004