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Rechtsprechung:


Stand: online seit 12/05

Haftung für Forenbeiträge
Urteil des Landgericht Hamburg AZ.: 324 O 721/05

Mit dem Urteil bestätigte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung, nach der heise online es zu unterlassen hat, Leserkommentare zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programmes den Server von Universal Boards in die Knie zu zwingen.

Die einstweilige Verfügung gegen heise online war ergangen, nachdem der Verlag zwar die beanstandeten Forenbeiträge unverzüglich entfernte, aber gegenüber dem Universal Boards keine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgab.

Der Heise Verlag lehnte die Abgabe der Unterlassungserklärung mit der Begründung ab, dass eine Löschungspflicht nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge bestehe.

Das Landgericht Hamburg begründete sein Urteil insbesondere mit der Möglichkeit (und Pflicht), Forenbeitäge automatisch oder manuell zu prüfen bzw. zu filtern.

Der Heise Verlag kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Anmerkung:
Sollte das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen für alle Online-Anbieter, die im Rahmen ihres Webauftrittes Nutzern die Gelegenheit bieten, persönliche Kommentare abzugeben. Betroffen wären alle Arten von Foren, Chatrooms, Gästebücher und ggf. auch Blogs.

Da es Webpräsenzen mit einer großen Anzahl User, wie bspw. heise online mit 200.000 Postings/Monat, nicht möglich ist, Forenbeiträge vor Veröffentlichung manuell zu prüfen und automatische Filterungen nicht oder nur suboptimal funktionieren, wäre der einzig rechtlich sichere Weg einer Abmahnung und Haftung zu entgehen, das Web-Angebot um die Möglichkeit zur Kommentarabgabe zu reduzieren.

Dies aber würde m.E. nicht nur das Wesen des Internets verändern, sondern auch der Intention des Gesetzebers widersprechen, der in § 11 TDG eine Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte statuiert hat: Nach § 11 TDG ist der Anbieter für fremde Inhalte nur bei eigener positiver Kenntnis verantwortlich.

Jens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner bei Engelhardt + Braune Rechtsanwälte, Darmstadt.